Sehr geehrte Züchter im DCBS und im Ausland,

seit dem 01.03.2006 sind im SSV neue Zuchtregeln eingeführt worden.

Für die Verpaarung von SSV- Hunden (Rüde und Hündin) mit nicht SSV Hunden (Ausländische und DCBS Hunde) bedarf es laut § 9 unserer Zuchtordnung einer Genehmigung durch die Zuchtleitung.

Bei Interesse schicken Sie bitte folgende Unterlagen per Post an die Zuchtleiterin (8 Wochen vorher):

Frau
Christel Fechler
Döllersweger Hof 26
42929 Wermelskirchen

Tel. 02196 1386
Fax.02196 886096



Deutsche Version

Kopien von Ahnentafel, Körbericht, Röntgenbefund HD/ED

Angaben zur Altersstruktur bei 10 von 14 Ahnen

Lebendmeldung die von einen Tierarzt, Zuchtwart oder einen Zuchtbuchführenden Verein bestätigt sind

bei den als tot gemeldeten Hunden, Monat und Jahr von Geburt und Tod dies bedarf auch einer Bestätigung vom Tierarzt, Zuchtwart oder Verein

einen aktuellen Richterbericht, Prüfungsurkunde oder entsprechender offizieller Beleg genügen ebenfalls

nachfolgende Dokumente bei Bedarf ausfüllen



Lebendmeldung Todmeldung


zum Download

meldungleben.pdf [33 KB]
meldungtodbesitzer.pdf [30 KB]