seit dem 01.03.2006 sind im SSV neue Zuchtregeln eingeführt worden.
Für die Verpaarung von SSV- Hunden (Rüde und Hündin) mit nicht SSV Hunden (Ausländische und DCBS Hunde) bedarf es laut § 9 unserer Zuchtordnung einer Genehmigung durch die Zuchtleitung.
Bei Interesse schicken Sie bitte folgende Unterlagen per Post an die Zuchtleiterin (8 Wochen vorher):
Frau Christel Fechler Döllersweger Hof 26 42929 Wermelskirchen
Tel. 02196 1386 Fax.02196 886096
Deutsche Version
Kopien von Ahnentafel, Körbericht, Röntgenbefund HD/ED
Angaben zur Altersstruktur bei 10 von 14 Ahnen
Lebendmeldung die von einen Tierarzt, Zuchtwart oder einen Zuchtbuchführenden Verein bestätigt sind
bei den als tot gemeldeten Hunden, Monat und Jahr von Geburt und Tod dies bedarf auch einer Bestätigung vom Tierarzt, Zuchtwart oder Verein
einen aktuellen Richterbericht, Prüfungsurkunde oder entsprechender offizieller Beleg genügen ebenfalls